Angestellt, Zürich
Eine angestellte Person mit Pensionskasse zahlt den ordentlichen Maximalbetrag ein.
- Einkommen
- CHF 120'000
- Einzahlung
- CHF 7'258
- Fokus
- Steuerabzug
Berechne den zulässigen 3a-Beitrag, die effektive Steuerersparnis, den Vergleich zum freien ETF-Depot und eine mögliche Staffelung der Auszahlung.
Berechnung wird vorbereitet.
Die Steuerersparnis ist die Differenz zwischen Steuerlast ohne 3a und Steuerlast mit zulässigem 3a-Abzug. Die Steuerrechnung läuft über den ESTV-Steuerrechner für das Steuerjahr 2026.
Die Eingabe erwartet steuerbares Einkommen vor 3a. Berufskosten, Versicherungsabzüge und weitere Abzüge musst du also bereits in deiner Steuerbasis berücksichtigen.
Die Berechnung ist eine datenbasierte Orientierung. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die definitive Veranlagung der Steuerbehörde.
Das Wichtigste in Kürze
2026 kannst du höchstens CHF 7'258 ordentlich einzahlen.
Bis 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
Der Pensionskassenanschluss bestimmt die Limite, nicht die Bezeichnung angestellt oder selbstständig.
Praxisbeispiele
Eine angestellte Person mit Pensionskasse zahlt den ordentlichen Maximalbetrag ein.
Ohne Pensionskasse kann der zulässige Beitrag deutlich höher sein, bleibt aber an AHV-Einkommen gebunden.
Neben der Einzahlung zählt hier besonders, wie bestehende 3a-Konten später gestaffelt bezogen werden.
Die Beispiele sind Orientierungsprofile. Für deine konkrete Gemeinde, Kirchensteuer und Familiensituation nutzt du den Rechner oben.
Überblick
Mit der Säule 3a baust du Vermögen für später auf und senkst gleichzeitig deine Steuern. Wie gross der Vorteil ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Wohnort und der gewählten 3a-Lösung ab. Je länger dein Anlagehorizont und je tiefer die Kosten, desto stärker kann der Zinseszinseffekt für dich arbeiten.
So funktioniert 3a
Die Säule 3a ist deine freiwillige, gebundene Vorsorge. Du entscheidest selbst, ob und wie viel du einzahlst. Im Gegenzug für die Steuervorteile bleibt das Geld bis zum Bezug zweckgebunden. Deshalb gehört zuerst eine ausreichende Notreserve auf ein frei verfügbares Konto.
Angestellte
Die meisten Angestellten sind über ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen. Dann gilt 2026 der kleine 3a-Höchstbetrag von CHF 7'258. Bist du nicht in einer Pensionskasse versichert, kannst du grundsätzlich bis zu 20% deines massgebenden Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.
Selbstständige
Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, dass du den grossen 3a-Beitrag nutzen kannst. Entscheidend ist auch hier die Pensionskasse. Ohne Anschluss an die 2. Säule sind bis zu 20% des massgebenden Erwerbseinkommens möglich. Mit freiwilliger Pensionskasse gilt der kleine Höchstbetrag.
Steuerabzug
Deine 3a-Einzahlung wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt der Teil deines Einkommens, auf dem Bund, Kanton und Gemeinde Steuern berechnen. Der Effekt ist individuell: Bei höherem Einkommen und höherem Grenzsteuersatz spart derselbe Beitrag meist mehr Steuern.
Höchstbeträge 2026
Für die Höhe deiner Einzahlung ist nicht die Berufsbezeichnung entscheidend, sondern dein Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule. Das gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermassen. Einzahlen darfst du nur, wenn du über AHV-pflichtiges Erwerbs- oder anerkanntes Erwerbsersatzeinkommen verfügst.
Nachträglicher Einkauf
Seit 2026 kannst du bestimmte 3a-Lücken nachträglich schliessen. Berücksichtigt werden nur Lücken ab 2025. Ein Einkauf ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, wenn du im Einkaufsjahr zuerst deinen ordentlichen Maximalbeitrag vollständig einzahlst.
Praktische Umsetzung
Du musst den Höchstbetrag nicht auf einmal einzahlen. Ein monatlicher Dauerauftrag verteilt die Belastung und investiert dein Geld laufend. Bei schwankendem Einkommen kannst du kleiner starten und den Restbetrag nachzahlen, sobald dein Jahresergebnis feststeht.
Anlageform
Auf einem 3a-Konto schwankt dein Guthaben kaum, die erwartete Rendite ist aber begrenzt. Eine Wertschriftenlösung investiert je nach Strategie in Aktien und Anleihen. Sie kann langfristig mehr Ertrag bringen, schwankt dafür zwischenzeitlich stärker.
Verfügbarkeit und Steuern
Beiträge an die Säule 3a lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, das Geld bleibt aber an einen Vorsorgezweck gebunden. Ein freies Depot ist jederzeit verfügbar. Dafür gehören die Anlagen zum steuerbaren Vermögen und Erträge wie Dividenden zum steuerbaren Einkommen.
Auszahlung früh planen
Beim Bezug wird dein 3a-Guthaben separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die Kapitalbezugssteuer steigt in vielen Kantonen mit der Höhe der Bezüge. Mehrere 3a-Konten können deshalb helfen, das Kapital über verschiedene Steuerjahre zu verteilen.
Transparent gerechnet
Der Rechner bestimmt zuerst deinen zulässigen Beitrag. Danach vergleicht er die geschätzte Steuerlast ohne Einzahlung mit der Steuerlast nach dem 3a-Abzug. Die langfristige Simulation ergänzt Gebühren, laufende Steuern und die geschätzte Kapitalbezugssteuer.
Kurz prüfen
Eine 3a-Lösung sollte zu deinem Einkommen, deinem Anlagehorizont und deinem Bedarf an frei verfügbarem Vermögen passen. Der Steuerabzug allein reicht für die Beurteilung nicht aus.
FAQ
Das hängt von deinem steuerbaren Einkommen, Wohnort, Zivilstand, Kindern, Kirchensteuer und deiner Einzahlung ab. Der Rechner zeigt die geschätzte Differenz zwischen der Steuerlast ohne und mit 3a-Einzahlung.
Nein. Ohne Pensionskasse kannst du bis zu 20% des massgebenden Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288. Bist du freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, gilt 2026 der kleine Höchstbetrag von CHF 7'258.
Grundsätzlich ja. Wenn du keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehörst, gilt auch für Angestellte die Limite von 20% des massgebenden Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
Dann müssen beide Erwerbsphasen gemeinsam beurteilt werden. Ein Pensionskassenanschluss aus der Anstellung beeinflusst den zulässigen Beitrag. Bei einem Wechsel im laufenden Jahr sollte der Maximalbetrag anhand des Jahresabschlusses und der konkreten Vorsorgesituation geprüft werden.
Seit 2026 sind Einkäufe für Beitragslücken ab 2025 möglich. Du musst im Jahr der Lücke und im Einkaufsjahr berechtigt sein und im Einkaufsjahr zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag einzahlen. Der zusätzliche Einkauf ist pro Jahr auf den kleinen Beitrag begrenzt.
Nein. Kantone und Gemeinden besteuern Einkommen und Vermögen unterschiedlich. Deshalb führt die gleiche Einzahlung je nach Wohnort zu einer anderen Steuerersparnis.
Ja. Mehrere Konten können bei der späteren Auszahlung helfen, weil du Bezüge über mehrere Jahre verteilen kannst. Das reduziert je nach Kanton die Progression der Kapitalbezugssteuer.
Bei Quellensteuer wird die 3a-Einzahlung nicht automatisch im Monatstarif berücksichtigt. Je nach Situation musst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.
Nicht immer. 3a bietet Steuerabzug und steuerfreie Laufzeit, ist aber gebunden und wird beim Bezug besteuert. Ein freies Depot ist flexibler und private Kapitalgewinne sind in der Regel steuerfrei.
Für Höchstbeträge, Abzugsberechtigung und Besteuerung stützen wir uns auf Bundesquellen. Kantonale Details können abweichen; massgeblich bleibt die definitive Steuerveranlagung.