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Säule 3a

Säule 3a Maximalbetrag 2026

2026 gelten CHF 7'258 mit Pensionskasse und bis zu CHF 36'288 ohne Pensionskasse. Entscheidend sind Erwerbseinkommen, Pensionskassenanschluss und rechtzeitige Gutschrift.

Beträge 2026

Mit Pensionskasse gilt der kleine Maximalbetrag von CHF 7'258. Ohne Pensionskasse sind bis 20% des Erwerbseinkommens möglich, höchstens CHF 36'288. Der Betrag gilt pro Person und Steuerjahr, nicht pro 3a-Konto.

Berechtigung

Eine 3a-Einzahlung setzt in der Regel AHV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen voraus. Bei Teilzeit, Jobwechsel, Selbständigkeit oder später Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter kann die Einordnung vom konkreten Pensionskassenanschluss abhängen.

Planung

Die Zahlung muss rechtzeitig beim 3a-Anbieter gutgeschrieben sein. Mehrere Konten erhöhen den jährlichen Abzug nicht, können aber spätere Bezüge über mehrere Steuerjahre erleichtern.

Quellen

Grundlage sind BSV-Angaben zur dritten Säule, Art. 7 BVV 3 und ESTV-Unterlagen zur steuerlichen Behandlung der Säule 3a. Steuerwirkungen hängen von Wohnort und persönlicher Situation ab.

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